Deneme bonusuDeneme bonusu veren siteler

Durchführungsbestimmungen 2026

Durchführungsbestimmungen 2026

  1. Durchführung
    Die Spiele werden nach der Satzung und der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußball- Verbandes (WDFV) sowie der DuFü-Bestimmungen und in Kooperation mit dem Fußballkreis 32 Unna/Hamm durchgeführt, haben den Status „Freundschaftsspiel“ und werden durch den Spielausschuss als „Vereinsturnier“ im DFBNet angelegt. Die Durchführung der Stadtmeisterschaft wurde vom Kreisjugendausschuss des Kreises 32 Unna-Hamm genehmigt.
  2. Kooperation mit dem Kreis 32 Unna/Hamm
    Die „Stadtmeisterschaft der Junioren in Hamm“ wird in Kooperation mit dem Kreis 32 Unna/Hamm ausgetragen.
    Aus diesem Grund gelten folgende Regeln:
    • Die Teilnahme ist für jeden Verein in Hamm verpflichtend
    • Ein Nichtantritt wird entsprechend der Jugendspielordnung (JSpO) mit einem Ordnungsgeld bestraft.
  3. Teilnahmeberechtigte Mannschaften der Vereine
    Vereine, deren 1. Jugendmannschaft in einer überkreislichen Spielklasse oberhalb der Bezirksliga antritt (z. B. Landesliga, Verbandsliga, …), sind mit dieser Mannschaft von der Teilnahme ausgeschlossen. In diesen Fällen werden wir die 2. Jugendmannschaft des entsprechenden Vereins zur Stadtmeisterschaft heranziehen.

    Mannschaften, welche in der Meisterschaft mit „o.W.“ gemeldet wurden, sind berechtigt an der Stadtmeisterschaft teilzunehmen. Spielberechtigt sind bei Mannschaften ohne Wertung maximal drei ältere Spieler im Kader pro Spiel.
  4. Spieldauer
    A-Junioren 2 x 45 Minuten Spielerzahl: 11 (Flexible Mannschaftsgröße: 9)
    B-Junioren 2 x 40 Minuten Spielerzahl: 11 (Flexible Mannschaftsgröße: 9)
    C-Junioren 2 x 35 Minuten Spielerzahl: 11 (Flexible Mannschaftsgröße: 9)
    D-Junioren 2 x 30 Minuten Spielerzahl: 09 (Flexible Mannschaftsgröße: 7)
    E-Junioren 2 x 25 Minuten Spielerzahl: 07 (Flexible Mannschaftsgröße: 5)
  5. Flexible Mannschaftsgröße
    Mannschaften mit „verringerter“ Spielerzahl können teilnehmen. Die Regelungen hierzu können den „Richtlinien zur Förderung/Flexibilisierung des Juniorenspielbetriebs in den Kreisen“ des Fußballkreis 32 Unna/Hamm entnommen werden.
  6. Sonderbestimmungen
    1. D-Junioren
      • Es wird „quer“ auf einem Halbfeld gespielt.
      • Änderung 2026 !!
        • Das Halbfinale sowie Finale werden am Finaltag gespielt. In einem kleinem Turnierformat / KO-Modus werden die Plätze 1-4 ermittelt. Bitte beachtet die verringerte Spielzeit (2×20 Min) sowie die Auslosung der Spiele.
    2. E-Junioren
      • Das Halbfinale sowie Finale werden am Finaltag gespielt. In einem kleinem Turnierformat / KO-Modus werden die Plätze 1-4 ermittelt. Bitte beachtet die verringerte Spielzeit sowie die Auslosung der Spiele.
  7. Auslosung
    Die Auslosungen der Spiele wurden durch den Spielausschuss vorgenommen. Das Heimrecht ergibt sich aus den erfolgten Auslosungen.

    Nur in den ersten beiden Runden (Achtelfinale, Viertelfinale) haben die klassentieferen Mannschaften „Heimrecht“.
  8. Spielberechtigung
    Spielberechtigt sind alle Spieler, die eine Spielberechtigung der entsprechenden Altersklasse
    für ihren Verein besitzen.
  9. Spielkleidung
    Alle an der Endrunde beteiligten Mannschaften haben in den jeweiligen Vereinsfarben zu spielen.
    Bei Gleichheit der Spielkleidung ist die im Spielplan erstgenannte Mannschaft zum Wechsel der
    Spielkleidung verpflichtet. Der Ausrichter stellt hierfür Leibchen zur Verfügung. Wahlweise kann auch in einer mitgebrachten Ersatzkluft gespielt werden.
  10. Auswechslungen von Spielern
    Auswechslungen von Spielern können nach den Bedingungen der Jugendspielordnung des WDFV
    durchgeführt werden.
  11. Totaler Feldverweis
    Spieler, die während eines Spiels total des Feldes verwiesen werden, werden der zuständigen Stelle gemeldet. Über die Dauer der Sperre entscheidet dann der Staffelleiter für „Freundschaftsspiele“ des FLVW Kreis 32 Unna/Hamm.
  12. Entscheidung der Spiele
    Bei unentschiedenem Ausgang erfolgt sofort ein Strafstoßschießen gemäß den Richtlinien des DFB (Deutscher Fußball Bund).
  13. Spielausfälle
    Bei Spielausfällen in Folge höherer Gewalt haben sich die beteiligten Vereine auf einen vor dem nächsten Spieltag liegenden Termin zu einigen. Sollten sich die Vereine nicht einigen können, so entscheidet der Spielausschuss über einen Austragungstermin, der dann bindend ist.
  14. Nichtantreten
    Mannschaften, die zu einem Spiel nicht antreten, scheiden aus dem Wettbewerb aus und werden entsprechend mit einem Ordnungsgeld bestraft.
  15. Spielberichte
    Alle Spielberichte sind online im DFBnet unter dem Link „Freundschaftsspiele“ vorzunehmen.

    Wenn dies nicht möglich ist, muss der Spielleiter umgehend informiert werden und ein Spielbericht in Papierform erstellt werden. Dieser Spielbericht ist umgehend an den Staffelleiter für Freundschaftsspiele zu senden und der Spielleiter über das Ergebnis zu informieren.
  16. Vorrundenspiele
    Die Vorrundenspiele werden auf den Plätzen der jeweils erstgenannten Mannschaft durchgeführt. Beide Mannschaften haben sich auf einen Spieltermin zu einigen, welcher vor dem Endtermin der jeweiligen Runde (Achtel-/Viertel-/Halbfinale) liegt. In Absprache beider Verein, kann das Heimrecht getauscht werden. Über den Tausch des Heimrechtes ist die Spielleitung unverzüglich zu informieren.
    Sollten sich beide Vereine nicht auf einen Termin vor dem Ende der jeweiligen Runde einigen, so gilt der von uns festgelegte Termin als Spieltag. Das Spiel muss dann an diesem Tage ausgetragen werden.

    Bis zu 10-Tage vor dem festgelegten Spieltag, kann der Heimverein das Spiel (in Absprache mit dem Gegner) auf einen Tag vor dem festgelegten Spieltag verlegen. Innerhalb der 10-Tage Frist, kann die Verlegung nur durch den Spielausschuss erfolgen. Hierfür reicht eine Mail (per ePostfach) oder WhatsApp an den Spielausschuss. Der Termin muss dann durch die gegnerische Mannschaft bestätigt werden. (Gund: Derzeit ist es leider technisch nicht möglich, die 10-Tage Frist zu entfernen)
  17. Endspiele
    Die Endspielbegegnungen, die aus den Spielplänen hervor gehen, sind fest angesetzt. Diese können aus organisatorischen Gründen nicht verlegt werden. Tritt eine Mannschaft nicht an, wird der Gegner zum Sieger erklärt. Die Durchführung der Endspiele obliegt dem Ausrichter und dem Spielausschuss. Nur die am Endspiel beteiligten Spieler erhalten eine Medaille.
  18. Austragung der Endspiele
    Die Endspiele finden in der Zeit vom 20.06.2026 – 21.06.2026 statt. Die Zeiten sind aus den Spielplänen zu entnehmen. Der Austragungsort der Finalspiele wird im März 2026, nach der Bewerbungsphase allen Vereinen mitgeteilt.
  19. Einsprüche
    Einsprüche bei den Vorrundenspielen müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich an die spielleitende Stelle gerichtet werden. Einsprüche bei den Endspielen werden sofort nach Spielschluss behandelt. Hierbei setzt sich das Gremium aus den Spielleitern sowie einem neutralen Schiedsrichter zusammen. Das dabei gefällte Urteil ist nicht anfechtbar.
  20. Startgebühr
    Die Startgebühr für die Mannschaften, die das Finale erreichen, entfällt.
  21. Eintrittsgelder
    In der Vorrunde können die Platzvereine Eintritt erheben. Er muss in diesem Fall mind. 1,00 € für Männer und Frauen sowie mind. 0,50 € für Jugendliche betragen.

    Bei den Endspielen am Finaltag kann durch den Ausrichter Eintrittsgelder erhoben werden. Dieser darf max. 2,00 € für Erwachsende und 1,00 € für Jugendliche betragen.

    Zu allen Spielen haben höchstens 3 Betreuer einer Mannschaft freien Eintritt. Verbandsmitglieder und Schiedsrichter haben gegen Vorlage eines gültigen Ausweises freien Eintritt. Die Gültigkeit muss für den Kassierer ersichtlich sein.
  22. Schiedsrichter
    Alle Spiele von den A- bis D-Junioren sind von amtlichen Schiedsrichtern zu leiten. Diese sind beim zuständigen Schiedsrichter-Gruppenobmann über das DFBNET anzufordern. Bei der Anforderung ist dem Schiedsrichter-Gruppenobmann mitzuteilen, dass es sich hierbei um die Stadtmeisterschaft handelt. Schiedsrichter für die Endspiele werden von der Spielleitung angefordert.
  23. Ausbleiben des Schiedsrichters
    Falls der angesetzte Schiedsrichter ausbleibt, ist nach §5 der Schiedsrichterordnung zu verfahren. Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, so müssen sich die Vereine auf einen nicht neutralen, amtlich bestätigten Schiedsrichter einigen. Ist auch dieser nicht vorhanden, so müssen sich beide Vereine auf einen nichtamtlichen Schiedsrichter (Spielleiter) einigen. Das Spiel muss auf jeden Fall ausgetragen werden!
  24. Spesen für Schiedsrichter
    Die Spesen für Schiedsrichter werden in der mit Datum dieses Schreibens gültigen Fassung erhoben. Die Spesensätze der Schiedsrichter sind auf der Internetseite der Schiedsrichter des Kreises Unna/Hamm unter www.srunnahamm.de im Downloadbereich veröffentlicht.
  25. Haftung
    Der Veranstalter übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für Diebstähle und Beschädigungen jeglicher Art. Das Gleiche gilt bei den Vorrundenspielen für die gastgebenden Vereine.
  26. Beschädigungen
    Alle Sachbeschädigungen sind unverzüglich der Spielleitung zu melden. Sind diese durch einen Spieler einer teilnehmenden Mannschaft verursacht worden, werden dem jeweiligen Verein die Kosten für die Behebung der Beschädigung in Rechnung gestellt.
  27. Umkleidekabinen
    Bei den Endspielen ist in den Umkleidekabinen das Rauchen grundsätzlich verboten. Dies gilt auch bei den Vorrundenspielen. Weitere Einschränkungen des Ausrichters bleiben hierdurch unberührt.
  28. Spielbälle/Halbzeitgetränke
    Bei den Vorrundenspielen stellt grundsätzlich der Platzverein die Spielbälle, ebenso die Halbzeitgetränke. Für die Endspiele stellt diese der Ausrichter.
  29. Platzaufbau
    Für den Platzaufbau bei den Vorrundenspielen ist der gastgebende Verein verantwortlich. Bei den Endspielen obliegt diese Aufgabe dem Ausrichter.
  30. Ergebnisdienst
    Die Ergebnisse der einzelnen Spiele können auf der Homepage der Stadtmeisterschaft Junioren Hamm unter www.sms-hamm.de eingesehen werden.
  31. Spielleiter
    Patrick Jaskulski
    Werner-Brackelmann-Weg 12
    59067 Hamm
    0176-48274076
    info@sms-hamm.de
  32. Spielausschuss
    Der Spielausschuss für die Durchführung der Stadtmeisterschaft setzt sich wie folgt zusammen:
    Patrick Jaskulski (TuS Germania Lohauserholz-Daberg)
    Holger Bruchmann (TuS Germania Lohauserholz-Daberg)
    Jason Jaskulski (TuS Germania Lohauserholz-Daberg)
  33. Ausführungsbestimmungen
    Die Ausführungsbestimmungen sind für alle Vereine bindend.

    Alle verantwortlichen Mannschaftsbetreuer sollen unbedingt eine Kopie dieser Ausführungsbestimmungen erhalten.

    Verantwortlich dafür ist der jeweilige Jugendleiter oder Geschäftsführer.

Mit sportlichen Grüßen
für den Spielausschuss